Bergrettungsdienst Benecko

Kontakt Bezirk Benecko


Tel.: +420 725 838 762

Kontakt Zentrale Bergrettungsdienst Riesengebirge (Spindlermühle) 


Tel.: +420 602 448 338 (Nonstop)

Die Station des Bergrettungsdienstes Benecko finden Sie neben der Gipfelseilbahnstation Kejnos (in Richtung Schlepplift HSK).

 

 

10 FIS-Verhaltensregeln auf den Abfahrtsstrecken:

1. Rücksicht auf andere Skiläufer

  • Jeder Skiläufer oder Snowboardist hat sich stets so zu benehmen, dass er niemand anders gefährdet oder schädigt.

2. Bewältigung der Geschwidigkeit und Technik des Skilaufs

  • Jeder Skiläufer oder Snowboardist muss mit angemessenem Abstand und Berücksichtigung der Entfernung fahren, so weit er sieht. Seine Geschwindigkeit und Lauftechnik hat er seinen Fähigkeiten, Gelände-, Schnee- und Witterungsbedingungen, sowie auch der Verkehrsdichte anzupassen.

3. Loipenwahl

  • Der Skiläufer oder Snowboardist, der von hinten herankommt, hat seine Loipe so zu wählen, dass er dadurch den vor ihm fahrenden Skiläufer nicht gefährdet.

4. Überholung

  • Überholen kann man von oben oder unten, von rechts oder links, stets jedoch nur mit solchem Abstand, dass dem zu überholenden Skiläufer oder Snowboardisten für all dessen Bewegungen genügend Raum geboten wird.

5. Einfahrt und Losfahren

  • Jeder Skiläufer oder Snowboardist, der in eine Loipe hineinfährt, oder nach dem Stoppen wieder weiterfahren möchte, hat er sich mit einem Blick nach oben oder unten darüber zu überzeugen, dass dies ohne Gefahr für sich und die anderen getan werden kann.

6. Einhalt

  • Jeder Skiläufer oder Snowboardist hat es zu meiden, dass er sich an engen oder unübersichtlichen Stellen der Piste unnötig lange aufhält. Der Skiläufer oder Snowboardist, der hinstürzte, hat er diese Stelle möglichst schnell zu verlassen.

7. Aufsteigen und Absteigen

  • Der Skiläufer oder Snowboardist, der zu Fuß aufsteigt oder absteigt, hat den Rand der Piste zu benutzen.

8. Beachten der Beschilderung

  • Jeder Skiläufer oder Snowboardist hat die Beschilderung und Signalisierung zu respektieren.

9. Verhalten bei Unfällen

  • Bei Unfällen hat jeder Skiläufer oder Snowboardist die Erste Hilfe zu leisten.

10. Verpflichtung zur Identifizierung

  • Jeder Skiläufer oder Snowboardist, gleich ob  Zeuge oder Teilnehmer, verantwortungsbewußt oder nicht, ist verpflichtet für den Fall eines Unfalls seine Personalangaben präsent zu machen.

 

Verweis auf die FIS-Regeln finden Sie  HIER
Weitere Informationen dann unter www.hscr.cz